Teilnahmebedingungen Manchester City Gewinnspiel - Social Media

 
 
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel – Manchester City VIP Tickets
 

I. Geltungsbereich

Die Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich für das Gewinnspiel auf dem Instagram-Kanal @midea_deutschland:

"Extra-Bescherung für unsere Social Media Fans ⚽🎁🎉 Kurz vor Weihnachten machen wir euch nochmal ein unvergessliches Geschenk: Wir verlosen hier auf dem Kanal 2️⃣ x 2️⃣ VIP-Tickets für das Top-Spiel Manchester City gegen Newscastle am 15.02.25 in Manchester. Erlebe die Stars im Etihad Stadium live als VIP!

Sei dabei:
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👉 Markiere in den Kommentaren deinen Lieblingsfußballfan

Mach jetzt mit und mit etwas Glück zählst du zu den glücklichen Gewinnern bei der Auslosung am 23.12. 🍀

Hinweis: Anreise und Übernachtung sind nicht im Gewinn enthalten."

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist: MIDEA Europe GmbH - Ludwig-Erhard-Str. 14 - 65760 Eschborn, Deutschland (genannt im Folgenden: „Veranstalter“). Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen an.


II. Teilnahme

1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter des Veranstalters und von mit dem Veranstalter kooperierenden Unternehmen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen.

2.    Am Gewinnspiel nimmt teil, wer dem Instagram Kanal @midea_deutschland folgt und in einem Kommentar unter dem oben genannten Beitrag eine Person markiert.

3. Gewinnspielclubs, automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots sowie willentliche Falscheinträge und Einträge mit sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“ sind unzulässig.

4. Teilnahmeschluss für dieses Gewinnspiel ist:
Datum: 22.12.2024 Uhrzeit: 23:59


III. Durchführung und Gewinn

1. Die Gewinner werden mittels Losverfahren festgestellt.

2. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

3. Für jeden Teilnehmer (natürliche Person) ist nur ein Gewinn möglich.

4. Der Gewinner wird nach Teilnahmeschluss per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss sich innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe des Gewinners per E-Mail zurückmelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, besteht kein Gewinnanspruch und ein neuer Gewinner wird gezogen.

5. Folgender Preis ist festgesetzt: 2 x 2 VIP Ticket Pakete bestehend aus je einem Ticket zum Besuch des Spiels und einem besonderen VIP-Paket „Legends“ für das Spiel ManCity gegen Newscastle am 15.02.25 in Manchester. Hierin enthalten sind gepolsterte Sitze für VIPs, das Premium-Selbstbedienungsrestaurant-Erlebnis, die Auftritte von Vereinslegenden sowie das kostenlose Spieltagsprogramm. Änderungen vorbehalten. Die Premiere League legt den finalen Spieltag oft kurzfristig fest. Daher kann es zu Terminänderungen kommen und das Spiel z.B. erst am 16.02.25 stattfinden.

6. NICHT im Gewinn enthalten sind Kosten für die Anreise und die Heimreise zum Etihad Stadium, die Getränke am Spieltag sowie etwaige Hotelübernachtungen.

7. Der Gewinner ist allein für alle hier nicht ausdrücklich genannten Kosten verantwortlich.

8. Eine Übertragung des Gewinns an Dritte ist ohne die Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.

9. Für die Abwicklung dieses Gewinnspiels ist es erforderlich, die Gewinner-Daten an die Kommunikationsagentur kiecom GmbH weiterzugeben. Wir werden diese Dritten zum ordnungsgemäßen Umgang mit den Gewinner-Daten gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (z. B. DSGVO, BDSG-neu) verpflichten.



IV. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss

1. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, auszusetzen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, mehrfacher Teilnahme oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

V. Haftung


Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns am Ort der Installation von allen Verpflichtungen frei.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am oder Durchführung des Gewinnspiels entstehen können. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Falle von Garantien oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

VI. Sonstiges

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.

3. Der Veranstalter beteiligt sich bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen nicht an einem Schlichtungsverfahren gemäß Verbraucherstreitbelegungsgesetz. Die für Verbraucher zuständige Schlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl. Verbraucher aus anderen EU-Staaten werden für Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission hingewiesen: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

5. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Der Veranstalter behält sich vor eine schriftliche Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer/Gewinner zu verlangen.

Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme mit diesem Vorgehen einverstanden. Der Veranstalter ist unter der E-Mail-Adresse info-meg@midea.com und unter den im Impressum genannten Kontaktdaten zu erreichen.